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Lösungen rund um Fenster, Türen und Zutrittstechnik · seit 1945 in Neuwied

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Zwei HORN-Mitarbeiter besprechen vor einem modernen Bürogebäude einen Bauplan

KRITIS-Dachgesetz · Physische Resilienz

KRITIS-Dachgesetz: Physische Sicherheit für Türen, Fenster und Zutritt

Mit dem KRITIS-Dachgesetz steht die physische Sicherheit erstmals gleichberechtigt neben der Cybersicherheit.

Für Betreiber, Architekten und Planer heißt das: Gebäude müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Menschen geschützt, kritische Prozesse gesichert und Ausfallzeiten minimiert werden.

„Verantwortung ist nicht teilbar – Informationen schon.“

  • 17.03.2026KRITIS-Dachgesetz in Kraft
  • § 13Zugangskontrollen und Objektschutz
  • 80+ JahreErfahrung in Objekt- und Großprojekten
  • 100 %aus einer Hand – von der Beratung bis zur Wartung

Kurz erklärt

Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, ihre Anlagen gegen physische Gefahren zu schützen – nach dem sogenannten Allgefahrenansatz, von Sabotage und Einbruch bis zu Naturereignissen.

Damit gibt es erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. § 13 nennt ausdrücklich bauliche und technische Maßnahmen wie Liegenschaftsabgrenzungen, hemmende Fassadenelemente, Detektion und Zugangskontrollen.

Was wann gilt

  1. Gesetz in Kraft

    Am 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten.

  2. Rechtsverordnung

    Sie bestimmt, welche Anlagen als kritisch gelten. Stand September 2026 steht sie noch aus – eine Registrierungspflicht besteht deshalb noch nicht.

  3. Registrierung

    Sobald eine Anlage nach den maßgeblichen Vorschriften als kritisch gilt, muss ihr Betreiber sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten registrieren.

  4. Risikoanalyse

    Anschließend greift zeitlich gestaffelt die Pflicht zur Risikoanalyse.

  5. Resilienzmaßnahmen

    Ebenfalls zeitlich gestaffelt folgt die Pflicht, Resilienzmaßnahmen umzusetzen.

Stand: September 2026 · Quellen: BBK – FAQ zum KRITIS-Dachgesetz, Gesetzestext KRITISDachG · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

KRITIS betrifft alle wesentlichen Bereiche: Energie, Transport und Verkehr, Finanzen und Versicherung, Gesundheit, Trink- und Abwasser, Abfallentsorgung, Ernährung, IT und Telekommunikation, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt Energie Transport& Verkehr Finanzen &Versicherung Gesundheit Trink- &Abwasser Abfall-entsorgung Ernährung IT &Telekom ÖffentlicheVerwaltung Raumfahrt Kritische Infrastrukturen KRITIS KRITIS-DachG · NIS2

Anwendungsbereich

Betrifft Sie das KRITIS-Dachgesetz?

Das Gesetz gilt für Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Hinzu kommen Einrichtungen der Bundesverwaltung.

Entscheidend ist, ob Ihre Anlage eine kritische Dienstleistung erbringt und den Schwellenwert erreicht – in der Regel 500.000 versorgte Einwohner. Die genauen Kriterien legt eine Rechtsverordnung fest.

Auch Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer und Dienstleister sind gefragt: Betreiber geben die Anforderungen in Ausschreibungen und Verträgen weiter.

Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Im Pilotcheck klären wir gemeinsam, welche Anforderungen für Ihre Gebäude gelten und wo Handlungsbedarf besteht.

Pilotcheck anfragen

Physische Sicherheit

Was das KRITIS-Dachgesetz für Ihre Gebäude bedeutet

HORN-Monteur setzt einen Schließzylinder in das Schloss einer Tür ein

Sicherheit endet nicht an der Firewall.

Im Ernstfall entscheiden häufig Türen, Fenster und Zutrittssysteme darüber, ob Menschen geschützt, Gebäude gesichert und Betriebsabläufe aufrechterhalten werden können. Deshalb rücken diese sicherheitsrelevanten Bauteile in den Mittelpunkt:

  • Zutrittskontrolle
  • Brandschutzabschlüsse
  • Fluchtwegsicherung
  • Automatiktüren
  • Schließanlagen
  • Sicherheitsfenster und Fassaden

Früh planen: Wer Anforderungen erst nach der Inbetriebnahme berücksichtigt, riskiert Mehrkosten, Terminverzögerungen und unnötige Haftungsrisiken.

„Vorne gerührt brennt hinten nicht an.“

Leistungen

Unsere Leistungen für physische Sicherheit

Wir begleiten Betreiber, Architekten und Fachplaner über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Beratung über Lieferung und Montage bis zu Prüfung und Wartung.

Graue zweiflügelige Tür in einer hellen Fassade, daneben ein Fenster, davor ein Treppenaufgang mit Glasgeländer
  • Zutrittskontrolle

    Schutz sensibler Bereiche durch moderne mechanische und elektronische Zutrittssysteme.

    Zur Zutrittskontrolle
  • Schließ- und Türtechnik

    Mechanische und elektronische Sicherheitslösungen für höchste Anforderungen.

    Zur Türtechnik
  • Brandschutz

    Normgerechte Brandschutzabschlüsse für sichere Brand- und Rauchabschnitte.

    Zu den Brandschutztüren
  • Automatiktüren

    Barrierefreie, sichere und steuerbare Zugänge für öffentliche und sicherheitsrelevante Gebäude.

    Zu den Automatiktüren
  • Fenster- und Fassadentechnik

    Widerstandsfähige Fensterlösungen für sicherheitskritische Gebäude.

    Zur Fenstertechnik
  • Service und Wartung

    Prüfung, Wartung und Instandhaltung für dauerhaft sichere und verfügbare Anlagen.

    Zu Service und Wartung
  • Ergänzende Lösung

    Sondertüren und Sicherheitstore

    Stärken die Außenhaut: physischer Widerstand gegen Einbruch und gewaltsames Eindringen, auch in hohen Widerstandsklassen (RC).

  • Ergänzende Lösung

    Kameraüberwachung

    Erkennt Vorfälle frühzeitig, unterstützt die schnelle Gefahrenabwehr und sichert Beweise.

  • Ergänzende Lösung

    Vereinzelungssysteme

    Verhindern unkontrollierten Zutritt („Tailgating“) in Sicherheitsbereiche und steuern den Personenfluss – auch bei Evakuierung und Schichtwechsel.

Pilotcheck anfragen

Wir starten mit den wichtigsten Türen.

Maßnahmen

KRITIS-Maßnahmen im Überblick

Das KRITIS-Dachgesetz schreibt keine bestimmten Produkte vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich aus der Risikoanalyse. Diese Bausteine stärken die physische Resilienz Ihrer Gebäude besonders wirksam.

KRITIS-Maßnahmen: Beitrag zur Resilienz und Vorteil für Betreiber
Maßnahme Beitrag zur Resilienz Ihr Vorteil
Zutrittskontrolle & Schließanlagen SabotageschutzSchutz kritischer Zonen vor unbefugtem Zugriff im Sinne des Allgefahrenansatzes RevisionssicherheitLückenlose Protokollierung für Audits und Nachweise
Sondertüren & Sicherheitstore Stärkung der AußenhautPhysischer Widerstand gegen Einbruch und gewaltsames Eindringen RisikominimierungHohe Widerstandsklassen (RC) und Versicherungsschutz
Brandschutz & Fluchtwegsicherung Schutz von MenschenBrand- und Rauchabschnitte bleiben geschlossen, Fluchtwege bleiben im Ernstfall nutzbar Sicherheit und Flucht im EinklangGesicherte Türen, die sich im Notfall zuverlässig öffnen lassen
Kameraüberwachung Detektion und ReaktionFrühzeitiges Erkennen von Vorfällen zur schnellen Gefahrenabwehr BeweissicherungAbschreckung, Täteridentifikation und Forensik
Vereinzelungssysteme ZugangssicherheitVerhindern unkontrollierten Zutritt („Tailgating“) in Sicherheitsbereiche Personenfluss steuernSicherheit auch bei Evakuierung und Schichtwechsel
Prüfung & Wartung Business ContinuityDauerhafte Funktionsfähigkeit aller Schutzmaßnahmen HaftungsschutzNachweis der Sorgfaltspflicht und weniger Ausfallzeiten

Betreiberverantwortung

Mehr als Montage

HORN-Servicetechniker bei der Arbeit

Wir unterstützen Ihre Betreiberverantwortung.

Unsere Aufgabe endet nicht mit der Prüfung, Wartung oder Inbetriebnahme. Wir unterstützen Sie dabei,

  • sicherheitsrelevante Einrichtungen fachgerecht umzusetzen,
  • Risiken frühzeitig zu erkennen,
  • die Resilienz Ihrer Gebäude zu erhöhen und
  • Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Alles aus einer Hand

  1. Analyse & Planung

    KRITIS-Risikoanalyse, produktneutrale Empfehlung und individuelle Konzepte.

  2. Lieferung

    Türen, Beschläge sowie Zutritts- und Sicherheitstechnik aus einer Hand.

  3. Montage & Inbetriebnahme

    Fachgerechte Installation, Einweisung und Integration in Ihre Infrastruktur.

  4. Prüfung & Wartung

    Regelmäßige Prüfungen, schnelle Störungsbehebung und Ersatzteilservice.

  5. Schulungen

    Qualifizierung Ihres Personals für Betrieb und Kontrolle.

Ihr Partner

HORN, Ihr Partner für physische Sicherheit

Über 80 Jahre Erfahrung · 100 % aus einer Hand

  1. Expertise seit über 80 Jahren

    Fachwissen für anspruchsvolle Objekt- und Großprojekte.

  2. Spezialisiert auf sicherheitsrelevante Elemente

    Kompetenz in Brandschutz, Zutrittskontrolle, Fluchtwegsicherung und Türtechnik.

  3. Ganzheitliche Beratung

    Beratung, Planung, Lieferung, Montage sowie Service und Wartung.

  4. Langfristiger Partner

    Wir begleiten Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus.

  5. Für alle Projektbeteiligten

    Lösungen für Betreiber, Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber.

Aus Neuwied für die Region: Wir betreuen vor allem Projekte in der Region. Bei größeren und besonderen Projekten sind wir auch darüber hinaus für Sie da.

Vier HORN-Mitarbeiter stehen lächelnd in einem hellen Besprechungsraum
HORN-Mitarbeiter lehnt lächelnd an einer großen Glastür

Management-Check Betreiberverantwortung

Pilotcheck: Wie sicher sind Ihre Gebäude?

So schaffen wir Transparenz für Betreiber. Sie sind unsicher, ob Ihre Gebäude den aktuellen Anforderungen an Resilienz und physische Sicherheit entsprechen? Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen:

  • den Zustand sicherheitsrelevanter Türen und Fenster,
  • bestehende Risiken,
  • Dokumentation und Nachweisführung,
  • organisatorische Abläufe,
  • den Handlungsbedarf.

Ergebnis

  • Gebäude sicherKein Handlungsbedarf bei den geprüften Bauteilen.
  • HandlungsbedarfEinzelne Maßnahmen sind sinnvoll, um die Anforderungen sicher zu erfüllen.
  • Kritischer HandlungsbedarfMaßnahmen sollten zeitnah umgesetzt werden.
Pilotcheck anfragen

Wir starten mit den wichtigsten Türen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum KRITIS-Dachgesetz

Gesetz & Pflichten

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist das Gesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, Risiken zu analysieren und ihre Anlagen mit technischen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen.

Seit wann gilt das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Stand September 2026 besteht noch keine Registrierungspflicht nach dem KRITIS-Dachgesetz. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen steht noch aus.

Wer ist vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Hinzu kommen Einrichtungen der Bundesverwaltung.

Als kritisch gilt eine Anlage in der Regel, wenn sie mindestens 500.000 Einwohner versorgt. Die genauen Kriterien legt eine Rechtsverordnung fest. Architekten, Fachplaner und Dienstleister sind indirekt betroffen, weil Betreiber die Anforderungen in Ausschreibungen und Verträgen weitergeben.

Muss ich meine Anlage schon jetzt registrieren?

Nein, Stand September 2026 noch nicht. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen steht noch aus. Sobald eine Anlage nach den maßgeblichen Vorschriften als kritisch gilt, muss ihr Betreiber sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten registrieren. Die gesetzlichen Pflichten zur Risikoanalyse und zur Umsetzung von Resilienzmaßnahmen greifen anschließend zeitlich gestaffelt.

Weil Planung, Ausschreibung und Einbau sicherheitsrelevanter Türen und Zutrittssysteme Vorlauf brauchen, lohnt es sich, den Bestand schon vorher zu prüfen.

Welche physischen Schutzmaßnahmen verlangt das Gesetz?

Betreiber müssen unter anderem einen angemessenen physischen Schutz ihrer Liegenschaften und kritischen Anlagen gewährleisten (§ 13 KRITISDachG). Das Gesetz nennt dafür ausdrücklich bauliche und technische Sicherungen wie Liegenschaftsabgrenzungen und hemmende Fassadenelemente, die Überwachung der Umgebung, Detektionsgeräte und Zugangskontrollen.

Bestimmte Produkte schreibt das Gesetz nicht vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich aus der Risikoanalyse des Betreibers.

Was ist der Unterschied zwischen KRITIS-Dachgesetz und NIS2?

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und regelt die Cybersicherheit, also den Schutz von IT und Netzwerken. Das KRITIS-Dachgesetz regelt die physische Resilienz, also den Schutz von Gebäuden, Anlagen und Zugängen. Betreiber kritischer Anlagen müssen häufig beide Regelwerke beachten.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Die Geschäftsleitung. Sie muss die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen überwachen und bleibt auch dann verantwortlich, wenn sie Aufgaben delegiert. Verstöße gegen die Pflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.

HORN & Pilotcheck

Wie läuft der Pilotcheck ab?

Sie fragen den Pilotcheck über unser Formular an und nennen den Standort sowie die wichtigsten Türen oder Bereiche. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den Zustand sicherheitsrelevanter Türen und Fenster, bestehende Risiken, Dokumentation und Nachweisführung sowie organisatorische Abläufe.

Das Ergebnis ordnet den Handlungsbedarf in drei Stufen ein: Gebäude sicher, Handlungsbedarf oder kritischer Handlungsbedarf.

Wo ist HORN tätig?

Die Alfred Horn GmbH & Co. KG sitzt in Neuwied und betreut vor allem Projekte in der Region. Bei größeren und besonderen Projekten sind wir auch darüber hinaus für Sie da.

Ihr nächster Schritt

Machen Sie Ihr Gebäude physisch sicher

Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, welche physischen Sicherheitsanforderungen für Ihr Projekt gelten – und wie HORN sie umsetzt.

Rolf HornIhr Ansprechpartner für KRITIS

Rolf Horn, Ansprechpartner für KRITIS bei der Alfred Horn GmbH & Co. KG

Hinweis: Stand der Informationen zum KRITIS-Dachgesetz: September 2026. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung.