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KRITIS-Dachgesetz · Physische Resilienz
Mit dem KRITIS-Dachgesetz steht die physische Sicherheit erstmals gleichberechtigt neben der Cybersicherheit.
Für Betreiber, Architekten und Planer heißt das: Gebäude müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Menschen geschützt, kritische Prozesse gesichert und Ausfallzeiten minimiert werden.
„Verantwortung ist nicht teilbar – Informationen schon.“
Kurz erklärt
Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, ihre Anlagen gegen physische Gefahren zu schützen – nach dem sogenannten Allgefahrenansatz, von Sabotage und Einbruch bis zu Naturereignissen.
Damit gibt es erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. § 13 nennt ausdrücklich bauliche und technische Maßnahmen wie Liegenschaftsabgrenzungen, hemmende Fassadenelemente, Detektion und Zugangskontrollen.
Am 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten.
Sie bestimmt, welche Anlagen als kritisch gelten. Stand September 2026 steht sie noch aus – eine Registrierungspflicht besteht deshalb noch nicht.
Sobald eine Anlage nach den maßgeblichen Vorschriften als kritisch gilt, muss ihr Betreiber sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten registrieren.
Anschließend greift zeitlich gestaffelt die Pflicht zur Risikoanalyse.
Ebenfalls zeitlich gestaffelt folgt die Pflicht, Resilienzmaßnahmen umzusetzen.
Stand: September 2026 · Quellen: BBK – FAQ zum KRITIS-Dachgesetz, Gesetzestext KRITISDachG · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Anwendungsbereich
Das Gesetz gilt für Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Hinzu kommen Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Entscheidend ist, ob Ihre Anlage eine kritische Dienstleistung erbringt und den Schwellenwert erreicht – in der Regel 500.000 versorgte Einwohner. Die genauen Kriterien legt eine Rechtsverordnung fest.
Auch Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer und Dienstleister sind gefragt: Betreiber geben die Anforderungen in Ausschreibungen und Verträgen weiter.
Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Im Pilotcheck klären wir gemeinsam, welche Anforderungen für Ihre Gebäude gelten und wo Handlungsbedarf besteht.
Pilotcheck anfragenPhysische Sicherheit
Im Ernstfall entscheiden häufig Türen, Fenster und Zutrittssysteme darüber, ob Menschen geschützt, Gebäude gesichert und Betriebsabläufe aufrechterhalten werden können. Deshalb rücken diese sicherheitsrelevanten Bauteile in den Mittelpunkt:
Früh planen: Wer Anforderungen erst nach der Inbetriebnahme berücksichtigt, riskiert Mehrkosten, Terminverzögerungen und unnötige Haftungsrisiken.
„Vorne gerührt brennt hinten nicht an.“
Leistungen
Wir begleiten Betreiber, Architekten und Fachplaner über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Beratung über Lieferung und Montage bis zu Prüfung und Wartung.
Schutz sensibler Bereiche durch moderne mechanische und elektronische Zutrittssysteme.
Zur ZutrittskontrolleMechanische und elektronische Sicherheitslösungen für höchste Anforderungen.
Zur TürtechnikNormgerechte Brandschutzabschlüsse für sichere Brand- und Rauchabschnitte.
Zu den BrandschutztürenBarrierefreie, sichere und steuerbare Zugänge für öffentliche und sicherheitsrelevante Gebäude.
Zu den AutomatiktürenWiderstandsfähige Fensterlösungen für sicherheitskritische Gebäude.
Zur FenstertechnikPrüfung, Wartung und Instandhaltung für dauerhaft sichere und verfügbare Anlagen.
Zu Service und WartungErgänzende Lösung
Stärken die Außenhaut: physischer Widerstand gegen Einbruch und gewaltsames Eindringen, auch in hohen Widerstandsklassen (RC).
Ergänzende Lösung
Erkennt Vorfälle frühzeitig, unterstützt die schnelle Gefahrenabwehr und sichert Beweise.
Ergänzende Lösung
Verhindern unkontrollierten Zutritt („Tailgating“) in Sicherheitsbereiche und steuern den Personenfluss – auch bei Evakuierung und Schichtwechsel.
Wir starten mit den wichtigsten Türen.
Maßnahmen
Das KRITIS-Dachgesetz schreibt keine bestimmten Produkte vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich aus der Risikoanalyse. Diese Bausteine stärken die physische Resilienz Ihrer Gebäude besonders wirksam.
| Maßnahme | Beitrag zur Resilienz | Ihr Vorteil |
|---|---|---|
| Zutrittskontrolle & Schließanlagen | SabotageschutzSchutz kritischer Zonen vor unbefugtem Zugriff im Sinne des Allgefahrenansatzes | RevisionssicherheitLückenlose Protokollierung für Audits und Nachweise |
| Sondertüren & Sicherheitstore | Stärkung der AußenhautPhysischer Widerstand gegen Einbruch und gewaltsames Eindringen | RisikominimierungHohe Widerstandsklassen (RC) und Versicherungsschutz |
| Brandschutz & Fluchtwegsicherung | Schutz von MenschenBrand- und Rauchabschnitte bleiben geschlossen, Fluchtwege bleiben im Ernstfall nutzbar | Sicherheit und Flucht im EinklangGesicherte Türen, die sich im Notfall zuverlässig öffnen lassen |
| Kameraüberwachung | Detektion und ReaktionFrühzeitiges Erkennen von Vorfällen zur schnellen Gefahrenabwehr | BeweissicherungAbschreckung, Täteridentifikation und Forensik |
| Vereinzelungssysteme | ZugangssicherheitVerhindern unkontrollierten Zutritt („Tailgating“) in Sicherheitsbereiche | Personenfluss steuernSicherheit auch bei Evakuierung und Schichtwechsel |
| Prüfung & Wartung | Business ContinuityDauerhafte Funktionsfähigkeit aller Schutzmaßnahmen | HaftungsschutzNachweis der Sorgfaltspflicht und weniger Ausfallzeiten |
Betreiberverantwortung
Unsere Aufgabe endet nicht mit der Prüfung, Wartung oder Inbetriebnahme. Wir unterstützen Sie dabei,
KRITIS-Risikoanalyse, produktneutrale Empfehlung und individuelle Konzepte.
Türen, Beschläge sowie Zutritts- und Sicherheitstechnik aus einer Hand.
Fachgerechte Installation, Einweisung und Integration in Ihre Infrastruktur.
Regelmäßige Prüfungen, schnelle Störungsbehebung und Ersatzteilservice.
Qualifizierung Ihres Personals für Betrieb und Kontrolle.
Ihr Partner
Fachwissen für anspruchsvolle Objekt- und Großprojekte.
Kompetenz in Brandschutz, Zutrittskontrolle, Fluchtwegsicherung und Türtechnik.
Beratung, Planung, Lieferung, Montage sowie Service und Wartung.
Wir begleiten Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus.
Lösungen für Betreiber, Architekten, Fachplaner, Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber.
Aus Neuwied für die Region: Wir betreuen vor allem Projekte in der Region. Bei größeren und besonderen Projekten sind wir auch darüber hinaus für Sie da.
Vernetzt
HORN ist in Fach- und Innovationsnetzwerken rund um Türtechnik, Baubeschlag, KRITIS und Sicherheit vernetzt. So verbinden wir Praxiserfahrung mit aktuellem Fachwissen und neuen Sicherheitslösungen.
SVI-HUB Rheinland-Pfalz
Partner im Innovationsnetzwerk für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Rheinland-Pfalz
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E/D/E
Mitglied im Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler
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Baubeschlag-Union / TOPFORM
Gesellschafter der Verbundgruppe Baubeschlag-Union
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DFATT
Vernetzt mit der Deutschen Fachakademie für Türtechnik
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Management-Check Betreiberverantwortung
So schaffen wir Transparenz für Betreiber. Sie sind unsicher, ob Ihre Gebäude den aktuellen Anforderungen an Resilienz und physische Sicherheit entsprechen? Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen:
Wir starten mit den wichtigsten Türen.
Häufige Fragen
Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist das Gesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, Risiken zu analysieren und ihre Anlagen mit technischen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen.
Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Stand September 2026 besteht noch keine Registrierungspflicht nach dem KRITIS-Dachgesetz. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen steht noch aus.
Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Hinzu kommen Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Als kritisch gilt eine Anlage in der Regel, wenn sie mindestens 500.000 Einwohner versorgt. Die genauen Kriterien legt eine Rechtsverordnung fest. Architekten, Fachplaner und Dienstleister sind indirekt betroffen, weil Betreiber die Anforderungen in Ausschreibungen und Verträgen weitergeben.
Nein, Stand September 2026 noch nicht. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen steht noch aus. Sobald eine Anlage nach den maßgeblichen Vorschriften als kritisch gilt, muss ihr Betreiber sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten registrieren. Die gesetzlichen Pflichten zur Risikoanalyse und zur Umsetzung von Resilienzmaßnahmen greifen anschließend zeitlich gestaffelt.
Weil Planung, Ausschreibung und Einbau sicherheitsrelevanter Türen und Zutrittssysteme Vorlauf brauchen, lohnt es sich, den Bestand schon vorher zu prüfen.
Betreiber müssen unter anderem einen angemessenen physischen Schutz ihrer Liegenschaften und kritischen Anlagen gewährleisten (§ 13 KRITISDachG). Das Gesetz nennt dafür ausdrücklich bauliche und technische Sicherungen wie Liegenschaftsabgrenzungen und hemmende Fassadenelemente, die Überwachung der Umgebung, Detektionsgeräte und Zugangskontrollen.
Bestimmte Produkte schreibt das Gesetz nicht vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, ergibt sich aus der Risikoanalyse des Betreibers.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und regelt die Cybersicherheit, also den Schutz von IT und Netzwerken. Das KRITIS-Dachgesetz regelt die physische Resilienz, also den Schutz von Gebäuden, Anlagen und Zugängen. Betreiber kritischer Anlagen müssen häufig beide Regelwerke beachten.
Die Geschäftsleitung. Sie muss die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen überwachen und bleibt auch dann verantwortlich, wenn sie Aufgaben delegiert. Verstöße gegen die Pflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.
Sie fragen den Pilotcheck über unser Formular an und nennen den Standort sowie die wichtigsten Türen oder Bereiche. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den Zustand sicherheitsrelevanter Türen und Fenster, bestehende Risiken, Dokumentation und Nachweisführung sowie organisatorische Abläufe.
Das Ergebnis ordnet den Handlungsbedarf in drei Stufen ein: Gebäude sicher, Handlungsbedarf oder kritischer Handlungsbedarf.
Die Alfred Horn GmbH & Co. KG sitzt in Neuwied und betreut vor allem Projekte in der Region. Bei größeren und besonderen Projekten sind wir auch darüber hinaus für Sie da.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, welche physischen Sicherheitsanforderungen für Ihr Projekt gelten – und wie HORN sie umsetzt.
Rolf HornIhr Ansprechpartner für KRITIS
Hinweis: Stand der Informationen zum KRITIS-Dachgesetz: September 2026. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung.