Lösungen rund um Fenster, Türen und Zutrittstechnik · seit 1945 in Neuwied
Unser Service
Damit Ihre Türen im Notfall korrekt schließen und dicht sind: Wir übernehmen Wartung und Prüfung, die Inbetriebnahme neuer Brandschutztüren und die elektrischen Anschlüsse – von der Steuerung bis zur Feststellanlage.
Zum Ausprobieren
Viele Brandschutztüren stehen im Alltag offen – gehalten von einer Feststellanlage. Klicken Sie sich durch die vier Schritte und sehen Sie, warum die regelmäßige Prüfung so wichtig ist.
Schritt 01 von 04
Im Alltag stehen viele Brandschutztüren offen, damit Menschen und Waren ungehindert durchkommen. Die Feststellanlage hält die Tür dabei offen: Ein Haftmagnet an der Wand hält den Türflügel, der Türschließer bleibt gespannt.
Schritt 02 von 04
Erkennt der Rauchmelder über der Tür Rauch, löst die Feststellanlage aus und schaltet den Haftmagneten stromlos – die Tür ist freigegeben. Genauso lässt sie sich von Hand auslösen: über den Handauslösetaster neben der Tür.
Schritt 03 von 04
Der Türschließer zieht die Tür selbsttätig zu. Die geschlossene Tür hält Feuer und Rauch zurück – vorausgesetzt, sie schließt korrekt und ist dicht.
Schritt 04 von 04
Damit das im Ernstfall klappt, werden Feststellanlagen monatlich auf ihre einwandfreie Funktion und jährlich auf das störungsfreie Zusammenwirken aller Geräte geprüft. Die monatliche Funktionsprüfung übernimmt eine eingewiesene Person, die jährliche Prüfung eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677. Beides übernehmen wir gern für Sie.
Unsere Dienstleistungen
Regelmäßig
Inspektion und Instandhaltung zur Sicherstellung der Funktionalität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Mehr zur PrüfungNeue Türen
Fachgerechte Funktionsprüfung neuer Brandschutztüren.
Zu den BrandschutztürenElektrik
Installation von elektrischen Bauteilen, Steuerungen, Feststellanlagen und kraftbetätigten Antrieben.
Feststellanlage ansehenBei Bedarf
Kleine Mängel beheben wir gegebenenfalls direkt bei der Wartung. Größere Reparaturen führen wir bei Bedarf separat durch.
Reparatur anfragenWartung, Prüfung oder Anschluss geplant? Wir vereinbaren gern einen Termin mit Ihnen.
Kontakt aufnehmen
Prüfung & Wartung
Wir stellen die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Brandschutztüren her. Die allgemeine Wartung und Prüfung solcher Türen unterliegt den gesetzlichen Vorschriften und Normen wie der ASR A1.7 sowie der DIN 4102 und DIN 14677.
Diese Prüfungen sind häufig in Intervallen (z. B. jährlich) durchzuführen und müssen von befähigtem Fachpersonal ausgeführt werden. Dies beinhaltet eine umfassende Überprüfung der Türen, einschließlich der Funktion von Feststellanlagen und Rauchschutzvorrichtungen, um sicherzustellen, dass die Türen im Notfall korrekt schließen und dicht sind.
Prüfintervalle
Wählen Sie aus, welche Türen es in Ihrem Objekt gibt. Der Plan zeigt, wann im Laufe eines Jahres Prüfungen und Wartungen anstehen.
Türen mit Feststellanlagemonatlich: Funktion · jährlich: Zusammenwirken aller Geräte
BrandschutztürenPrüfung in Intervallen, z. B. jährlich
AutomatiktürenWartung durch HORN: halbjährlich oder jährlich
Wählen Sie oben mindestens eine Türart aus.
Sie möchten die Termine nicht selbst im Blick behalten? Wir übernehmen Prüfung und Wartung Ihrer Türen.
Termin vereinbarenSeminar in Neuwied
Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Feststellanlagen regelmäßig geprüft werden. In unseren Seminaren lernen Sie, die Prüfungen eigenständig und ordnungsgemäß durchzuführen: als eingewiesene Person die monatliche Funktionsprüfung, als Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 auch die jährliche Prüfung und die Wartung.
Zu unseren SeminarenHäufige Fragen
Die Prüfungen sind in Intervallen durchzuführen, häufig jährlich. Sie müssen von befähigtem Fachpersonal ausgeführt werden.
Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren werden monatlich auf ihre einwandfreie Funktion und jährlich auf das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken aller Geräte geprüft. Die monatliche Funktionsprüfung übernimmt eine eingewiesene Person, die jährliche Prüfung eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677. Dafür sorgen muss der Betreiber.
Die Wartung und Prüfung von Brandschutztüren unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Normen wie der ASR A1.7 sowie der DIN 4102 und der DIN 14677.
Die Türen werden umfassend überprüft: Schließfunktion und Dichtheit sowie die Funktion von Feststellanlagen und Rauchschutzvorrichtungen. So ist sichergestellt, dass die Türen im Notfall korrekt schließen und dicht sind.
Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag offen, meist mit einem Haftmagneten. Erkennt ein Rauchmelder Rauch oder wird der Handauslösetaster gedrückt, gibt sie die Tür frei und der Türschließer zieht sie zu. Oben auf dieser Seite können Sie den Ablauf Schritt für Schritt ansehen.
Bei der Inbetriebnahme übernehmen wir die fachgerechte Funktionsprüfung neuer Brandschutztüren.
Ja. Wir installieren elektrische Bauteile, Steuerungen, Feststellanlagen und kraftbetätigte Antriebe.
Kleine Mängel beheben wir gegebenenfalls direkt bei der Wartung. Größere Reparaturen führen wir bei Bedarf separat durch.
Ja. Für Automatiktüren bieten wir regelmäßige Wartungen – halbjährlich oder jährlich – sowie einen Reparaturservice an. Mehr dazu auf unserer Seite zu Automatiktüren.
Ja, mit der passenden Schulung: Für die monatliche Funktionsprüfung reicht die Qualifikation als eingewiesene Person. Die jährliche Prüfung und die Wartung erfordern eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677. Beides lernen Sie in unseren Seminaren in Neuwied.
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Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie, damit Ihrem nächsten Projekt nichts mehr im Wege steht.
Ihr HORN-TeamPrüfung und Wartung von Türen